Die allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters
Funke – Touristik GmbH, Walter-Rathenau-Ring 48-50 , 59581 Warstein - Belecke
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und
Funke-Touristik, nachstehend „FUNKE“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden
Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen
diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von FUNKE und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und
die ergänzenden Informationen von FUNKE für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der
Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von FUNKE vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot von FUNKE vor, an das FUNKE für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit FUNKE bezüglich des neuen Angebots auf
die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist FUNKE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von FUNKE gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl
und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur
dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart
ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt,
gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von FUNKE
erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars
als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde FUNKE den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich
an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch FUNKE zustande.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird FUNKE dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben
zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende
nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat,
weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von
FUNKE erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert
wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von FUNKE im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber
und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde FUNKE
den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 4
Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f ) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet
keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. FUNKE ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden
anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von FUNKE beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung
dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung nach f ) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten
wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde
diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. FUNKE wird dem Kunden
zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. FUNKE weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1
Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,
Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich
die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §
651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen
nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. FUNKE und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise
nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem
Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher
und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist
und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen
kürzer 11 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl FUNKE zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist FUNKE berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FUNKE nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind FUNKE vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen
unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. FUNKE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht)
klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung
von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind,
ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von FUNKE gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten . Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von FUNKE gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber
diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gew.hrleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatte FUNKE für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell
angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist
dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. FUNKE behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor,
den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern FUNKE den Reisenden in Textform klar und
verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der
Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann FUNKE den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann FUNKE vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann FUNKE vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für FUNKE verteuert hat
4.4. FUNKE ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises
einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse
nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für FUNKE
führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag
von FUNKE zu erstatten. FUNKE darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die FUNKE tatsächlich
entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. FUNKE hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen
nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von FUNKE gleichzeitig
mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb
der von FUNKE gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,
gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber FUNKE unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise
über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FUNKE den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen kann FUNKE eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit
der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise
oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FUNKE unterliegen, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden
wären.
FUNKE hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen
der Rücktrittserkl.rung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistun-
gen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserkl.rung des
Kunden bei FUNKE wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
bis vier Wochen vor Reisebeginn 10%
bis drei Wochen vor Reisebeginn 25%
bis zwei Wochen vor Reisebeginn 50%
bis eine Woche vor Reisebeginn und danach fallen 75% als Stornokosten an.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FUNKE nachzuweisen, dass FUNKE überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von FUNKE geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. FUNKE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit FUNKE nachweist, dass FUNKE wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist FUNKE verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist FUNKE infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat FUNKE unverzüglich,
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von FUNKE durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag
eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung
ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FUNKE 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder
sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist,
weil FUNKE keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in
den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann FUNKE bei
Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung
betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall
vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten
Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 15 € pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. FUNKE kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserkl.rung von
FUNKE beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) FUNKE hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) FUNKE ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von FUNKE später als drei Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. FUNKE kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet
einer Abmahnung von FUNKE nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das
vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von FUNKE beruht.
8.2. Kündigt FUNKE, so behält FUNKE den Anspruch auf den Reisepreis; FUNKE muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die FUNKE aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat FUNKE oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren,
wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der
von FUNKE mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit FUNKE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von FUNKE vor Ort zur
Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von FUNKE vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,
sind etwaige Reisemängel an FUNKE unter der mitgeteilten Kontaktstelle von FUNKE zur Kenntnis
zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von FUNKE bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in
der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler,
über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von FUNKE ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er FUNKE zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von FUNKE verweigert
wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang
mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich
vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und FUNKE können die Erstattungen aufgrund internationaler .bereinkünfte ablehnen,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich FUNKE,
seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den
Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden
Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von FUNKE für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt . Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. FUNKE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar
nicht Bestandteil der Pauschalreise von FUNKE sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,
651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
FUNKE haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs oder Organisationspflichten von FUNKE ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber FUNKE geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise
über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1. FUNKE informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist FUNKE
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich
den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald FUNKE weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführt, wird FUNKE den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird FUNKE
den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel
informieren.
12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung
des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von FUNKE oder direkt
über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den
Geschäftsräumen von FUNKE einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. FUNKE wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche
Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung
von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nicht¬beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FUNKE nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
13.3. FUNKE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde FUNKE mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass FUNKE eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. FUNKE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FUNKE
nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. FUNKE weist für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-
Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/
Reisenden und FUNKE die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/
Reisende können FUNKE ausschließlich an deren Sitz verklagen.
14.3. Für Klagen von FUNKE gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FUNKE vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V.
und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018
Reiseveranstalter ist:
Funke-Touristik GmbH
Gesch.ftsführer: Dirk Funke
Handelsregister HRB2829
Walter-Rathenau-Ring 48-50
59581 Warstein-Belecke
Telefon: 0 29 02 - 7 66 34
Telefax: 0 29 02 - 7 66 65
E-Mail: info@funke-touristik.de
Walter-Rathenau-Ring 48-50
D-59581 Warstein-Belecke
Tel.: +49 (0)2902 76634
Fax: +49 (0)2902 76665